Bis zu 6.000 € Zuschuss

E-Auto-Förderung 2026

2026 erhalten Privatkunden beim Kauf und Leasing eines Elektroautos oder Plug-in Hybrid wieder eine staatliche Förderung. Geschäfts- und Flottenkunden profitieren weiterhin von attraktiven Steuervorteilen.***

E-Auto-Förderung 2026

Energieverbrauch Toyota bZ4X Comfort, Frontantrieb, Batteriekapazität** 54 kWh netto / 57,7 kWh brutto, 123 kW (167 PS), kombiniert: 13,9 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km. CO2-Klasse: A; elektrische Reichweite (EAER): 444 km und elektrische Reichweite innerorts (EAER City): 640 km.****

Mit vollelektrischen Modellen wie dem Toyota bZ4X, dem Toyota Urban Cruiser, dem Toyota C-HR+ oder dem Toyota bZ4X Touring profitieren Sie 2026 von der staatlichen Förderung für Elektroautos von bis zu 6.000 Euro. Für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wie den Prius beträgt der Zuschuss bis zu 4.500 Euro.

Förderung für Privatkunden

Förderung für Privatkunden

Wer bekommt die E-Auto-Förderung?

  • Voraussetzung für die Förderung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 80.000 Euro pro Jahr. Diese Grenze erhöht sich für Familien mit Kindern unter 18 Jahren pro Kind um 5.000 Euro und maximal um 10.000 Euro.
  • Die Förderung beträgt bei vollelektrischen Fahrzeugen mindestens 3.000 Euro, bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen mindestens 1.500 Euro.
  • Haushalte mit Kindern unter 18 erhalten pro Kind 500 Euro, maximal jedoch 1.000 Euro extra.
  • Haushalte mit weniger als 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr erhalten zusätzlich 1.000 Euro Zuschuss, bei weniger als 45.000 Euro sind es noch einmal 1.000 Euro extra – also maximal 6.000 Euro bei vollelektrischen Fahrzeugen und maximal 4.500 Euro bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen.
  • Der Fahrzeugpreis spielt bei dieser Förderung keine Rolle. Der Zuschuss ist für alle Modelle gleich hoch.

E-Auto-Förderung 2026 berechnen

Finden Sie sofort heraus, ob Ihr Haushalt förderfähig ist und wie hoch die mögliche Prämie für ein vollelektrisches oder Plug-In Hybrid Modell ist.

Ihre voraussichtliche E-Auto-Förderung 2026

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Angaben ohne Gewähr. Die Toyota Deutschland GmbH übernimmt keine Garantie oder Haftung für die Berechnungsergebnisse oder die Bewilligung einer Förderung überhaupt oder in der Höhe des Berechnungsergebnisses. Ein Rechtsanspruch auf die staatliche Förderung besteht nicht. Die Förderung und deren Höhe sind für die Zukunft nicht garantiert. Alle Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung finden Sie unter https://www.toyota.de/elektromobilitaet/magazin/e-auto-foerderung-2026 sowie unter https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/ueberblick-foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung oder fragen Sie uns.

Steuervorteile für Geschäftskunden

Profitieren Sie als Geschäftskunde von einer geringen Versteuerung für Dienstwagen mit Elektroantrieb, der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 und dank staatlichem Investitionsbooster zusätzlich von 75 Prozent Sonderabschreibung.

Geldwerter Vorteil

Vollelektrische Dienstwagen werden monatlich mit nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil besteuert – und zwar bis zu einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 €. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen sind es 0,5 Prozent – vorausgesetzt, sie erreichen eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 km oder stoßen höchstens 50 g CO2 pro Kilometer aus.

Kfz-Steuerbefreiung bis 2035

Alle vollelektrischen Toyota Modelle bleiben nach ihrer Erstzulassung weiterhin für maximal zehn Jahre bis zum 31. Dezember 2035 von der Kfz-Steuer befreit.

Sonderabschreibungen dank Investitionsbooster

Für betriebliche Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 neu angeschafft wurden oder werden, gilt eine Sonderabschreibung von 75 Prozent im Jahr der Anschaffung (§ 7 Abs. 2a EStG) – jedoch nur bei Kauf oder Finanzierung, nicht beim Leasing.

Steuervorteile für Geschäftskunden

Häufig gestellte Fragen

Die Förderung beträgt bei vollelektrischen Fahrzeugen mindestens 3.000 Euro, bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen mindestens 1.500 Euro.

Haushalte mit Kindern unter 18 erhalten pro Kind 500 Euro, maximal jedoch 1.000 Euro extra.

Haushalte mit weniger als 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr erhalten zusätzlich 1.000 Euro Zuschuss, bei weniger als 45.000 Euro sind es noch einmal 1.000 Euro extra – also maximal 6.000 Euro bei vollelektrischen Fahrzeugen und maximal 4.500 Euro bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen.

Sobald Ihr neues Fahrzeug zugelassen ist. Sie können die Förderung seit dem 19. Mai 2026 für Fahrzeuge beantragen, die nach dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden. Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsportal erhalten Sie auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Von dort gelangen Sie auch zum offiziellen Antragsportal.

Für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge beträgt der Zuschuss mindestens 1.500 und maximal 4.500 Euro, sofern die CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km nicht überschreiten oder die elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.

Die Förderung gilt für vollelektrische und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, also folgende Modelle:

Vollelektrisch:
  • Urban Cruiser
  • Toyota bZ4X
  • Toyota bZ4X Touring
  • Toyota C-HR+
  • Proace Verso Electric
  • Proace City Verso Electric

Plug-in Hybrid***:

  • Toyota C-HR
  • Prius
  • RAV4

Ja. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 80.000 Euro. Diese Grenze erhöht sich pro Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro auf bis zu 90.000 Euro.

Zusätzlich gibt es eine soziale Staffelung: Haushalte mit weniger als 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr erhalten zusätzlich 1.000 Euro Zuschuss, bei weniger als 45.000 Euro im Jahr sind es noch einmal 1.000 Euro extra.

Ja, die Mindesthaltedauer bei Kauf und Leasing beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung. Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen. Ohne Haltedauer könnten z. B. Autos mit Förderung gekauft und sofort mit Gewinn weiterverkauft werden.

Ja. Die Förderung richtet sich explizit an Privatkundinnen und Privatkunden. Für Geschäfts- und Flottenkunden gibt es andere Kaufanreize.

Für diese Gruppen gilt nicht die Kaufprämie, aber sie profitieren weiterhin von steuerlichen Vorteilen wie:

  • 0,25-%-Versteuerung für E-Dienstwagen
  • Kfz-Steuerbefreiung bis 2035
  • 75 % Sonderabschreibung für E-Firmenwagen (bei Kauf/Finanzierung)

Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung erfolgen. Bei Anträgen zum Jahresende 2026 kann sich die Auszahlung ins nächste Jahr verschieben.

Die Förderung beeinflusst die Kfz-Steuer nicht. Alle vollelektrischen Toyota Modelle sind bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit (max. zehn Jahre ab Erstzulassung).

** Die Bruttokapazität ist die Gesamtgröße der Batterie, einschließlich eines Puffers, der nicht verwendet wird und zum Schutz der Langlebigkeit der Batterie beiträgt. Die Nettokapazität ist der verbleibende Teil der Batterie, den sie tatsächlich zum Betrieb des Fahrzeugs verwenden können. Je nach Temperatur und Zustand kann die Batteriekapazität Schwankungen unterliegen.

*** Ein Rechtsanspruch auf die staatliche Förderung besteht nicht. Die Förderung und deren Höhe sind für die Zukunft nicht garantiert. Alle Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung finden Sie unter https://www.toyota.de/elektromobilitaet/magazin/e-auto-foerderung-2026 sowie unter https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/ueberblick-foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung oder fragen Sie uns.

**** Die Werte für die elektrische Reichweite und den Stromverbrauch Ihres Fahrzeugs können von den gemessenen oder berechneten Werten abweichen, da das Fahrverhalten sowie andere Faktoren (wie Außentemperatur, Einsatz von Komfort-/Nebenverbrauchern, Straßenverhältnisse, Verkehr, Fahrzeugzustand, Reifendruck, Zuladung, Anzahl der Mitfahrer usw.) einen Einfluss auf die elektrische Reichweite und den Stromverbrauch haben.

* Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) gemäß Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Pkw hängen auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren ab. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und ggf. zum Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen sowie bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist oder unter www.dat.de/co2 abrufbar ist.

¹ Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

** Eine staatliche E-Auto-Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, hängt von Fahrzeugtyp, zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Anzahl der Kinder unter 18 Jahren ab. Beantragung, Prüfung der Voraussetzungen und Auszahlung erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden über das BAFA. Es besteht kein Anspruch gegenüber Stoltmann. Weitere Informationen: www.bafa.de

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